Altes Krematorium Dessau am Friedhof III
Krematorium Dessau: In Dessau wurde nachdem der Feuerbestattungsverein gegründet worden war, ein Krematorium in der Heidestraße erbaut und am 18. Mai 1910 eingeweiht. Es zählte zur Zeit seiner Entstehung zu den modernsten Anlagen Europas.
Grundsteinlegung war 1909. Architekt des Krematoriums war William Müller. Wegen des hohen Grundwasserspiegels musste das Gebäude bis zur Sohle des Ofens grundwasserfrei gelegt werden. Anstelle der veranschlagten Gesamtkosten von 100.000 Mark kostete der Bau 110.000 Mark. Der Bau der Trauerhalle mit den Seitenhallen kostete 83.600 Mark. Der Ofen kostete 15.400 Mark, Versenkungsaparat 3.000 Mark, die Einfriedung 4.600 Mark und die Inneneinrichtung 3.400 Mark.
Heute verfällt das Krematorium Dessau und bietet wild verwachsen auf dem alten Friedhof eine gespenstisch romantische Kulisse.
Im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung Ende des 19. Jh. kam es zur Abwanderung vom Land in die Stadt und mit der Zunahme der städtischen Bevölkerung gingen die Probleme der Hygiene, Gesundheit und der Mangel an Platzkapazitäten auf den vorhandenen Friedhöfen einher, was die Diskussion um die Vorteile einer Feuerbestattung forcierte. Bereits in den 1870er Jahren gründeten sich erste Vereine für Feuerbestattung und 1876 fand in Dresden ein Europäischer Kongress für Feuerbestattung statt. Die erste Einäscherung fand 1874 in Gotha mit Duldung des Landesherrn statt und 1878 wurde dort das erste Krematorium gebaut. Das stellte sozusagen den ersten Schritt zur Legalisierung der Kremation dar. Im Anhaltischen Staatsanzeiger in Dessau wird im Oktober 1900 inseriert, dass man die Absicht hege, auch in Dessau einen Verein für Feuerbestattung zu gründen. Die Gründung erfolgte dann am 30. Januar 1901. 1906 hatte der Anhaltische Landtag das Gesetz zur Legalisierung der Feuerbestattung beschlossen und 1910 war das Krematorium Dessau errichtet worden. Jedoch wurde die Feuerbestattung nur unter folgenden Bedingungen gestattet: Erstens der eigene Wille zur Feuerbestattung musste handschriftlich aufgeschrieben sein. Zweitens Kinderleichen (bis 16 Jahre) durften nicht eingeäschert werden. Drittens man benötigte einen Leichenpass von der Polizeibehörde und es musste, viertens, eine Leichenschau zur Verhinderung einer eventuellen Vertuschung von Verbrechen erfolgen. Später wurden diese Bestimmungen etwas gelockert.