UrbEx Copter – Müllverbrennungsanlage Ansbach – aerial photography
Der UrbEx Copter war in Bayern unterwegs. Und bringt Luftaufnahmen von einer der modernsten Müllverbrennungsanlagen Deutschlands mit. Der Haken an der Gesichte:
Die Müllverbrennungsanlage Ansbach ist nie ans Netz gegangen. Die architektonisch interessante Anlage fristet nun als LOST PLACE ihr Dasein.
Genau der richtige Ort für eine Drohne ein Video für einen besseren Überblick aufzunehmen (aerial photography).
Hier die Bilder zum Lost Place.
Erster Spatenstich war am 13. September 1998. Sie ist niemals in Betrieb genommen worden. Das Gelände samt Gebäude liegt seit einem behördlich verordneten Baustopp im Jahr 2002 dauerhaft brach. Die Investitionssumme für Planung und Bau der Anlage wird auf 50 bis 100 Millionen EUR, die Kosten für denAbfallentsorgungsverband werden auf eine hohe sechs- bis niedrige siebenstellige Zahl geschätzt. Während bereits der Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl 1990 vom Thema begleitet war, ob für Ansbach eine Müllverbrennunganlage gebaut werden soll, und der Gegner dessen auch gerade wegen dieser Haltung gewann, erfolgte seinerseits 1994 ein Kurswechsel. Man befürwortete nun den Bau einer Anlage im Thermoselect-Verfahren. Hierauf folgten Proteste der Bürger, u. a. wurden 1996 über 2600 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Verbrennungspläne dem Oberbürgermeister der Stadt Ansbach übergeben. Trotzdem beschloss man die Gründung einer Gesellschaft zum Bau und Betrieb der Verbrennungsanlage.
Nachdem es dann beim Karlsruher Pilotprojekt von Thermoselect gravierende technische Pannen gab, weswegen auch nie die angestrebte Kapazität erreichte wurde, was schließlich zur Schließung der Anlage führte, wurde auch die Kritik in Bezug auf Müllverbrennungsanlage Ansbach und die Verantwortlichen stetig größer. Nach einer Klage von Bund Naturschutz und den Bürgergemeinschaften wurde 2002 ein Baustopp verhängt. Ihre Kritik beinhaltete u.a. Zweifel an Höhe der verwertbaren Müllmenge, seit 1995 Hinweise auf Mängel an der Technik sowie die fehlende Überzeugung an der Wirtschaftlichkeit.
Nachdem das Landgericht Ansbach 2007 die einseitige Kündigung für vertragswidrig erklärte und im weiteren Thermoselect dazu verpflichtet wurde, die Müllverbrennungsanlage Ansbach wieder abzureißen, folgten weitere Jahre der gerichtlichen Auseinandersetzung. Anfang 2014 entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde der inzwischen insolventen Schweizer Firma Thermoselect zurückgewiesen wird und erklärten ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg von 2009 für rechtskräftig.